Bei der Anlageberatung ist die Frage nach der Nachhaltigkeit jetzt Pflicht: Verbraucherzentralen sehen Herausforderungen für Anbieter, wir sind jedoch gut vorbereitet
Nachhaltigkeit gewinnt in immer mehr Lebensbereichen an Bedeutung. Längst legen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr nur beim Kauf von Produkten wie Lebensmitteln oder Kleidung Wert darauf, dass diese unter sozial gerechten Bedingungen produziert wurden und in ökologischer Hinsicht einwandfrei sind. Auch bei der Geldanlage wird das Thema Nachhaltigkeit immer wichtiger. Für viele ist heute die Rendite nicht mehr der einzige Faktor bei ihren Anlageentscheidungen, vielmehr sollen die Gelder beispielsweise ökologisch sinnvoll investiert werden. Im Zuge dieses Umdenkens hat auch der Gesetzgeber eine Änderung eingeführt: Anlageberater müssen ihre Kunden nunmehr nach ihren Nachhaltigkeitswünschen fragen. Wir werfen einen Blick auf diese neue Regelung, die für mehr Nachhaltigkeit in der Anlageberatung sorgen soll.
Unsere Berater berücksichtigen Nachhaltigkeitswünsche der Anleger seit Langem
Bereits seit jeher müssen Finanzberater im Gespräch mit ihren Kundinnen und Kunden neben den Anlagezielen auch deren Erfahrung und Kenntnisse ebenso wie die finanziellen Verhältnisse, die Verlusttragfähigkeit und Risikobereitschaft erfragen. Eine sinnvolle Vorgabe, denn nur auf einer soliden Informationsgrundlage lassen sich auf die individuelle Situation des Anlegers zugeschnittene Empfehlungen aussprechen. Seit August 2022 ist die Abfrage eines weiteren Punktes zu beachten: Nunmehr müssen sich Berater im Wertpapiergeschäft danach erkundigen, wie wichtig den Anlegern die Nachhaltigkeit ihres Investments ist. Diese Nachhaltigkeitsvorlieben sind bei der Anlageempfehlung dann entsprechend zu berücksichtigen. Die Verbraucherzentralen haben bereits darauf hingewiesen, dass bei der gesetzlichen Regelung viele Details noch ungeklärt sind und die Neuerung dementsprechend sowohl Anleger als auch Anbieter vor Herausforderungen stellen dürfte. Wir stehen den Änderungen jedoch gelassen gegenüber, denn unsere Geschäftspartner beziehen die Nachhaltigkeitswünsche der Kunden seit Jahren in ihre Beratung ein.
Die verschiedenen Nachhaltigkeitsmerkmale
Hat der Anleger bei der entsprechenden Abfrage den Wunsch geäußert, nachhaltig zu investieren, gilt es nicht nur zu entscheiden, welcher Anteil des Portfolios aus nachhaltigen Investments bestehen soll. Vielmehr steht auch die Wahl der Art des Nachhaltigkeitsmerkmals an, die durch die entsprechende Geldanlage erfüllt werden muss. Hier stehen drei grundsätzliche Möglichkeiten zur Auswahl:
- ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der EU-Taxonomieverordnung
- nachhaltige Investitionen im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung
- Investitionen, bei denen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden
Wie wir erläutern, verfolgen Finanzinstrumente, die im Sinne der Taxonomie-Verordnung als ökologisch nachhaltig gelten, unterschiedliche Umweltziele wie den Klimaschutz oder den Schutz von Ökosystemen und Biodiversität. Nach der Offenlegungs-Verordnung als nachhaltig eingestufte Investitionen streben Nachhaltigkeit im Sinne der klassischen ESG-Kriterien Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung an. Bei den Investitionen, die nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, können Anleger die Nachhaltigkeitsfaktoren, die ihnen wichtig sind, sowie die nachteiligen Auswirkungen, die zu vermeiden sind, genau benennen.
Unsere Geschäftspartner legen die unterschiedlichen Nachhaltigkeitskategorien im Beratungsgespräch selbstverständlich in aller Ausführlichkeit dar und helfen Anlegerinnen und Anlegern, die zu den eigenen Nachhaltigkeitsvorstellungen passenden Finanzprodukte auszuwählen. An einer Beratung Interessierte finden hier einen Berater oder eine Beraterin in ihrer Nähe.
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