Welche Versicherung zahlt bei Flutschäden, Starkegen und Unwetter?


Aufgrund der schlimmen Flutkatastrophe und den Unwettern im Westen und Süden unseres Landes, sind in den letzten Tagen aufgrund der enormen Schäden die Frage gestellt worden, ob und wie man versichert ist?

Wir stellen hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammen: 


Welche Versicherung greift bei Flut- und Starkregenschäden?

Reine Wohngebäude- oder Hausratversicherungen decken Starkregen- oder Flutschäden meistens nicht. Laut dem GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) ist eine Wohngebäudeversicherung mit einem Naturgefahrenschutz, der sog. Elementarschadenversicherung
von Nöten. Schäden am Hausrat, also allem was nicht fest am Gebäude montiert ist, deckt die Hausratversicherung mit einer Elementarschadenversicherung.


Was für Schäden sind das, die am Haus entstehen können?

In der Regel laufen Keller und Erdgeschosse mit Wasser voll. Hiernach ist laut dem GDV oft ein Abpumpen von Wasser oder eine Trockenlegung nötig. In schlimmen Fällen übernimmt die Versicherung aber auch die Kosten für Abriss und Wiederaufbau (Bedingungen beachten!)


Was kostet so eine Versicherung und wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. dem Wert des Hauses, der Bauart, Alter, Ausstattung oder auch der Lage (siehe ascent-Erfassungsbögen Wohngebäudeversicherung/Hausratversicherung) und muss immer individuell berechnet werden.
Die Elementarschadenversicherung kann bei allen Anbietern als Baustein mit hinzuversichert werden!


Wann zahlt eine Versicherung nicht?

Wenn zum Beispiel bei Starkregen und Sturm alle Fenster und/oder Türen geöffnet waren. Es sollte daher bei der Tarif-Auswahl darauf geachtet werden, dass diese auch „bei grober Fahrlässigkeit“ leisten!


Wie gehe ich nach der Entstehung eines Schadens vor?

Grundsätzlich sollte man so schnell wie möglich die betroffenen Versicherer informieren. Als Mieter ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Fotos der beschädigten Dinge und eventuell noch vorhandene Kaufbelege sind für eine schnellere Schadensabwicklung dann sehr hilfreich!


Übernimmt meine (Elementar-)Versicherung auch die Rettung von einem Hausdach?

Bei Evakuierungen oder einer Notfallrettung übernimmt die Kommune die Kosten der Rettung. Das gilt z.B. auch bei Hausbrand. Das sind keine Versicherungsleistungen!


Kann ich eine Elementarschadenversicherung für jedes Haus abschließen? 

Lt. Angaben des GDV sind 99% aller Privathäuser in Deutschland versicherbar. In bestimmten Einzelfällen kann es jedoch zu Ablehnungen kommen. Dies wird jedoch ausführlich von den Versicherern geprüft. Teuer wird der Versicherungsschutz immer dort, wo das Flutrisiko besonders
groß oder zu erwarten ist. Z. b. bei direkter Lage am Ufer von Talsperren, Bächen, Seen und Flüssen sowie an Berghängen! Wir empfehlen, grundsätzlich immer bei Wohngebäude- und Hausrat-Anfragen das Elementarschaden-Risiko mit anzubieten. Wenn dies im Beratungsgespräch nicht gewünscht
ist, bitte dringend im Beratungsprotokoll vermerken und vom Kunden*in unterzeichnen lassen – Stichwort: Haftungsrisiko!


Wie sieht es bei der KFZ-Versicherung aus?

Die Flutschäden an geparkten KFZ übernimmt immer die Teilkasko-Versicherung, bei KFZ, die gefahren und auf der Straße aufgrund der Gefahren plötzlich auf einer überschwemmten Straße zurückgelassen wurde, die Vollkasko-Versicherung. KFZ-Versicherungen zahlen in der Regel
den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs!


Da in Zukunft verstärkt mit solchen starken Wetterkatastrophen zu rechnen ist, sprechen Sie bitte Ihre Kunden*innen im Beratungsgespräch auf diese Problematiken an und wie, bzw. ob ein solcher Elementarschadenschutz bereits versichert ist, da das Fehlen eines solchen Schutzes Existenzgefährdend ist, wie man in den letzten Tagen leider bei vielen betroffenen Privat- und Geschäftsleuten gesehen hat. Insgesamt rechnet die Versicherungsbranche nach aktuellem Stand (Ende Juli 2021) mit mind. 5 Milliarden Euro Schadenshöhe…Tendenz leider eher steigend!


Die ascent Makler GmbH steht Ihnen hier für entsprechende Angebote und Informationen gerne unter unserer Makler-Telefonnr. 0721-909883-0 oder unter der info@ascent-makler.de zur Verfügung!

(Autor: Michael Monheimius, ascent Makler GmbH im Juli 2021, Quellen: www.ntv.de, www.gdv.de)

Sie haben Fragen?

Finden Sie Ihren ascent Partner über die Partnersuche und fragen Sie unverbindlich nach Ihren Möglichkeiten.

Finden Sie weitere News zu ascent: Karriere-Blog Finanzbildungs-Blog Wissens-Blog